FSBO-Vertrag – Papierkram beim Verkauf des Eigenheims durch den Eigentümer erforderlich

Heutzutage machen immer mehr Hausbesitzer den Sprung und verkaufen ihre Häuser selbst, verzichten auf den Makler. Ist das eine gute idee Die Antwort darauf lautet ja. Es ist jedoch ziemlich viel Papierkram damit verbunden. In diesem Artikel werden einige der Formulare besprochen, die Sie für den Verkauf Ihres Eigenheims durch den Eigentümer (FSBO) benötigen.

Das erste Dokument, das Sie benötigen, ist der Kaufvertrag. Dieses Formular enthält alle Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Ihrem Käufer. Dieser Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung. Vergessen Sie daher keinesfalls die wichtigen Details. Natürlich ist der Kaufpreis enthalten. Jedoch; In Bezug auf Ihren Schutz und den Schutz Ihres Käufers sollte er auch eine Notfallklausel enthalten. Ein qualifizierender Fall könnte sein, dass der Käufer die Finanzierung nicht absichern kann ODER dass Ihr Haus die Prüfung nicht besteht. Wenn Ihr Käufer Ihr Haus "WIE BESEHEN" kauft, MÜSSEN die Details dazu ebenfalls in den Kaufvertrag aufgenommen werden.

Das nächste Formular, das Sie benötigen, ist das Formular zur Offenlegung von Eigenschaften. In diesem Dokument müssen alle Mängel aufgeführt werden, die Ihr Zuhause derzeit hat. Nicht wenige Staaten und Länder verlangen, dass dieses Formular unabhängig von der Art der von Ihnen gewählten Immobilientransaktion verwendet wird. Wenn Sie Ihrem Käufer eines dieser Probleme mit Ihrem Haus nicht mitteilen, können Sie gesetzlich für Schäden haftbar gemacht werden und müssen viel Geld dafür bezahlen. Tun Sie sich selbst einen Gefallen: VERGESSEN SIE NICHT DAS OBJEKT-OFFENLEGUNGSFORMULAR !!

Ein weiteres wichtiges Dokument für Sie ist ein Belegungsvertragsformular. In diesem Formular werden alle Bedingungen der Umzugszeiträume für Sie und Ihren Käufer angegeben. Wenn der Käufer vor Abschluss des Vertrags einziehen möchte, benötigen Sie ebenfalls einen Vertrag über die Vorbelegung. Dies ist wichtig, da die Versicherung des Hausbesitzers Sie höchstwahrscheinlich NICHT abdeckt, sobald SIE Ihr Zuhause verlassen. Wenn also das Haus beschädigt wird und / oder Sie Verluste erleiden, haben Sie kein Glück. Denken Sie also unbedingt an das Belegungs- und / oder Vorbelegungsformular. Ein guter Immobilienanwalt sollte konsultiert werden, um sicherzustellen, dass Sie nichts Wichtiges in Bezug auf dieses Dokument vergessen.

Wenn Ihr Haus vor 1978 gebaut wurde, benötigen Sie auch "Blei-Lack-Aufzeichnungen" in einer separaten Form. Dieses Formular muss vollständig offengelegt werden; mit schriftlicher Mitteilung an den Käufer jede Spur von Bleifarbe, die beim Bau oder zur späteren Verbesserung des Innenraums verwendet wurde. Es ist ein Bundesgesetz, dass Sie dieses Formular haben müssen. Sie müssen Ihrem Käufer auch eine von der EPA genehmigte Informationsbroschüre für Bleifarben zur Verfügung stellen. Darüber hinaus MUSS das Warnformular von allen Personen unterschrieben werden, die am Kauf Ihres Eigenheims beteiligt sind. Auch hier ist es ratsam, Ihren Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz tun. Andernfalls können sich später schlimme Konsequenzen für Sie ergeben.

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Source by Bill Len

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